Vorstand
Mitglieder
Dr. med. univ.
Gerhard Blinn
Stellv.
Jochen Schnell
Dr. med.
Patrick Kern
Stellv.
Dr. med. Peter-Christopher Thoele
Dr. med. Georg Schuler
Stellv.
Dr. med. Hans-Otto Koderisch
Dr. med.
Roger J. Hladik
Stellv.
Dr. med. Elmar Birk
Ute Geißert-Kern
Stellv.
Sanitätsrat Werner Leibig
Dr. med.
Marcus Michel
Stellv.
Dr. med. Thomas Segiet
Dr. med.
Bernd Hunsicker
Stellv.
Patrick Rhodius
Dr. med.
Boris Baßler
Stellv.
Petra Haberer
Dr. med.
Markus Schöne
Stellv.
Manuela Heinemann
Zusammensetzung
Dem Vorstand der Bezirksärztekammer Pfalz als Organ der Kammer mit exekutiver Funktion gehören an:
_der Präsident,
_der Vizepräsident
_sowie weitere 9 Mitglieder.
Die Mitglieder haben jeweils einen persönlichen Stellvertreter.
Wahl
Die Mitglieder des Vorstandes werden einzeln in schriftlicher und geheimer Wahl aus der Mitte der Vertreterversammlung gewählt.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Kommt im ersten Wahlgang keine Mehrheit zustande, so entscheidet die Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten, die die höchsten Stimmenzahlen auf sich vereinigt hatten. Bei ergebnisloser Stichwahl entscheidet das Los, das vom jüngsten Mitglied der Vertreterversammlung gezogen wird.
Der Vorstand versieht sein Amt nach Ablauf einer Wahlperiode bis zur Wahl eines neuen Vorstandes.
Ein gewähltes Vorstandsmitglied kann mit den Stimmen von 2/3 der Mitglieder der Vertreterversammlung abgewählt werden.
Zuständigkeit
Der Vorstand beschließt über die Aufgaben der Bezirksärztekammer soweit sie nicht der Vertreterversammlung vorbehalten sind und führt die Geschäfte der Bezirksärztekammer.
Der Vorstand führt insbesondere die Beschlüsse der Vertreterversammlung durch, stellt den Haushaltsplan und die Jahresrechnung auf und ist für die Einhaltung des Haushaltsplanes verantwortlich.
Der Präsident, im Verhinderungsfall der Vizepräsident oder die Geschäftsführung, vertritt die Bezirksärztekammer Pfalz gerichtlich und außergerichtlich. Er beruft die Sitzungen der Vertreterversammlung und des Vorstandes ein und leitet sie.
4. Einberufung
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Pfalz ist von seinem Vorsitzenden mindestens einmal halbjährlich und darüber hinaus dann einzuberufen, wenn der Geschäftsgang es erfordert oder mindestens drei Mitglieder des Vorstandes es verlangen. Die Einladung erfolgt unter Mitteilung der Tagesordnung schriftlich mit einer Frist von mindestens einer Woche.
Zur Fristwahrung genügt die Aufgabe der Einladung zur Post. In dringenden Fällen kann die Einladung in kürzerer Frist, jedoch nicht unter 24 Stunden, fernmündlich oder elektronisch erfolgen. Die Gründe für eine nicht fristgerechte Einladung sind aktenkundig zu machen. Ein an der Teilnahme verhindertes Mitglied hat unter Angaben von Gründen dem Vorsitzenden hiervon unverzüglich Kenntnis zu geben.
5. Beschlussfähigkeit
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn einschließlich der Präsidenten oder des Vizepräsidenten mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.
6. Beschlussfassungen
Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten, in seinem Verhinderungsfall die Stimme des Vizepräsidenten.
7. Nichtöffentlichkeit der Sitzungen
Die Sitzungen des Vorstandes und der Ausschüsse sind nicht öffentlich. Weiteren Personen kann jedoch die Anwesenheit gestattet werden.
Geschlechtsspezifische Formulierungen, die in dem nachfolgenden Text verwendet werden, orientieren sich an den Gegebenheiten der Amtsperiode ab 2016, schließen aber ausdrücklich alle Geschlechter mit ein.