Kammerbeitrag
Sehr geehrtes Mitglied,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Veranlagung zum Kammerbeitrag erfolgt auch in diesem Jahr wieder einkommensbezogen. Daher sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Die Beitragsveranlagung erfolgt auf der Basis des von Ihnen gemeldeten Einkommens aus dem vorletzten Jahr vor dem Beitragsjahr (Bezugsjahr). Bitte weisen Sie deshalb Ihr Einkommen beziehungsweise Ihre Einkünfte aus dem Jahr 2022 ausschließlich durch Vorlage einer der folgenden Belege bis zum 31.03.2024 nach:
Auszug des Einkommenssteuerbescheides (Name, Steuernummer und Einkunftsart muss erkennbar sein)
oder
Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
oder
schriftliche Bestätigung durch einen Steuerberater, Finanzamt oder Lohnsteuerhilfe (Formular anbei)
oder
Vorlage einer Gewinn- und Verlustrechnung durch einen Steuerberater
oder
Einkünftebescheinigung für die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
Bitte reichen Sie Ihre Belege per Post, Fax oder Email vollständig ein (Formblatt und Einkünftenachweis). Bitte beachten Sie, dass wir E-Mail-Anhänge aufgrund der besseren Lesbarkeit und Datensicherheit leider nur im PDF-Format akzeptieren können.
Sollte Ihnen kein Einkünftenachweis aus dem Jahr 2022 vorliegen, reichen Sie bitte einen Einkünftenachweis aus dem Jahr 2021 ein.
Altdaten liegen uns leider nicht mehr vor, da diese nach Beendigung der Veranlagung zum Kammerbeitrag 2023 datenschutzkonform vernichtet wurden. Bitte reichen Sie die Unterlagen gegebenenfalls nochmals ein.
Sollten Sie Mitglied in einer weiteren Heilberufskammer sein (Doppelmitglied), reichen Sie bitte einen Einkünftenachweis über Ihr gesamtes erwirtschaftetes ärztliches Einkommen ein (egal in welchem Bundesland dies erzielt wurde).
Bei weiteren Fragen zur Vorlage der Einkommensnachweise oder zur Beitragsveranlagung können Sie uns gerne wie folgt kontaktieren:
Sachbearbeiterin: Mona Rottmann
Telefon: 06321/9284-40
Fax: 06321/9284-61
Mail: beitrag@aek-pfalz.de
Die Beitragsordnung können Sie auf unserer Homepage einsehen (https://www.aek-pfalz.de/unsere-kammer/gesetze-und-verordnungen/).
Kammerbeitrag
I. Beitragspflicht
Die Mitglieder der Bezirksärztekammer Pfalz sind zur Zahlung von Fürsorgebeiträgen verpflichtet.
Der Fürsorgebeitrag ist ein Jahresbetrag.
Die Veranlagung zum Fürsorgebeitrag erfolgt gleichzeitig mit der zum Verwaltungsbeitrag (Kammerbeitrag).
II. Beitrag
Der Fürsorgebeitrag beträgt für jedes nach der Beitragssatzung der Bezirksärztekammer Pfalz beitragspflichtige Mitglied für das Jahr 2024 0,00 Euro.
► PDF zum Download
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Sachbearbeiterin
Mona Rottmann
Tel: 06321 - 92 84 - 32
Fax: 06321 - 92 84 - 66
E-Mail