Wahlbekanntmachung für die Wahl zur Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Pfalz
Gemäß § 7 der Wahlordnung der Bezirksärztekammer Pfalz wird folgendes bekanntgemacht:
Die Wahl zur Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Pfalz erfolgt am Mittwoch, 23.09.2026. Hier weiterlesen
Mitgliederservice: Neue Online-Meldebogenplattform ab sofort verfügbar
Ab sofort können sich Ärztinnen und Ärzte, die ihre Tätigkeit in Rheinland-Pfalz ausüben, bequem und einfach über die Online-Meldebogenplattform bei den Ärztekammern anmelden oder auch ummelden.
Die Meldebogenplattform erfasst die meldepflichtigen Umstände, die für die Anmeldung gemäß Meldeordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz notwendig sind und übermittelt diese an die für das Meldewesen zuständige Bezirksärztekammer.
Bitte beachten Sie, dass Sie durch die Anmeldung in Rheinland-Pfalz automatisch in zwei Kammern Mitglied werden. Sie sind dann sowohl Mitglied der Landesärztekammer als auch der jeweils regionalen Bezirksärztekammer.
Außerdem bitten wir zu beachten, dass der Meldebogen trotz der elektronischen Übermittlung der Daten per Post handschriftlich unterschrieben an die Bezirksärztekammer Pfalz gesendet werden muss.
Veränderungen (Tätigkeit, Adresse, etc.) bitte direkt an meldewesen@aek-pfalz.de senden
Ablauf von Übergangsbestimmungen Schwerpunktbezeichnugen und Zusatz- Weiterbildungen
Ärztinnen und Ärzte, die mit ihrer Weiterbildung zum Erwerb einer Schwerpunktbezeichnung bzw. einer Zusatz-Weiterbildung vor dem 02.01.2022 begonnen haben, können diese Bezeichnungen im Rahmen der §§ 20 Abs. 5 und 6 der Rheinland-pfälzischen Weiterbildungsordnung bis zum 01.01.2027 noch nach den Bestimmungen der „alten“ Weiterbildungsordnung von 2006 abschließen und den Antrag auf Prüfungszulassung stellen.
Dies bedeutet, dass die zeitlichen und inhaltlichen Voraussetzungen für eine Prüfungszulassung bis zum 01.01.2027 erfüllt sein müssen und auch der entsprechende Antrag auf Prüfungszulassung bis zu diesem Datum bei bei der zuständigen Bezirksärztekammer eingegangen sein muss.
Verwaltung
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