Die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union gilt vom 25. Mai 2018 an. Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben deshalb ihre Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis aktualisiert und ergänzt.
[mehr...]Unter den Webseiten zur Bewertung ärztlicher Leistungen kommt Jameda nach
wie vor die größte Bedeutung zu. Doch Mediziner müssen längst nicht mehr alle
online über sich abgegebenen Urteile hinnehmen.
Die Tarifpartner der niedergelassenen Ärzte (AAA) und der Medizinischen Fachangestellten (Verband medizinischer Fachberufe e.V.) einigten sich in der 3. Tarifrunde auf einen neuen Gehaltstarifvertrag mit einer Laufzeit vom 01.04.2017 bis 31.03.2019 und auf einen neuen Manteltarifvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2020.
[mehr...]Am 24.02.2016 ist im Heilberufsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz in § 37 Abs. 2 eine Änderung in Kraft getreten.
Dies hat zur Folge, dass Ärzte mit Berufserlaubnis bis zur Feststellung des gleichwertigen Kenntnisstandes durch ein Gutachten oder eine Kenntnisprüfung keine Zeiten mehr im Krankenhaus oder in der Praxis, ableisten können, die auf die Weiterbildung angerechnet werden.
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Mit In-Kraft-Treten des geänderten HeilBG sind wir gem. § 3 Abs. 2 Ziffer 8 HeilBG verpflichtet worden, ein Weiterbildungsregister aufzustellen.
Daher möchten wir alle Weiterbildungsassistenten bitten, uns die von Ihnen angestrebte Facharztbezeichnung mitzuteilen.
Die Probleme, die durch die große Anzahl von Flüchtlingen während der letzten vier Wochen entstanden sind, kennen Sie zur Genüge aus der Presse.
Auch was die ärztliche Versorgung betrifft, sind zwischenzeitlich Engpässe entstanden.
Seit 1. Juli gelten neue Regeln bei der Ausstellung von Rezepten. So müssen Ärzte bei der Verordnung von Arzneimitteln und Medizinprodukten auch eine Telefonnummer auf dem Rezept angeben.
Außerdem verpflichtend: der volle Name des Arztes. Die verpflichtende Angabe der Telefonnummer auf Kassen- und Privatrezepten solle es Apotheken erleichtern, bei möglichen Fragen zum Rezept den verschreibenden Arzt zu kontaktieren. Sie geht zurück auf eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Dezember 2014.
Die am 29. Dezember 2014 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Änderungsmeldung, mit besonderem Hinweis auf Artikel 4, finden Sie hier
Neue Zeitschrift für Sozialrecht - Heft 10, Seite 361-400, 24. Jahrgang, 15.05.2015
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Bekanntmachung im Deutschen Ärzteblatt, Heft 21, 23.05.2014
Empfehlung_Schweigepflicht_Datenschutz2014.pdf