Für alle Fragen zum Gehalts- und Manteltarifvertrag, gerade im Zusammenhang mit der Neuregelung der Sonderzahlung, aber auch zur Altersversorgung und Entgeldumwandlung gibt es nun eine Hotline der Bundesärztekammer:
Telefon: 030 / 400 456 434
Email: info@mfa-auskunft.de
Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat am 05.09.2018 in Mainz berufliche Ehrentitel an 11 Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer vergeben. Alle zwei Jahre werden verdiente Persönlichkeiten aus Rheinland-Pfalz zu Justiz-, Ökonomie- und Sanitätsrätinnen und -räten ernannt. Die Ehrung drückt die besondere Anerkennung für eine erfolgreiche Berufstätigkeit und für mehrjähriges ehrenamtliches Engagement zur Förderung des Berufsstandes aus.
Unser Mitglied Dr. med. Dr. med. dent. Michael Neuner wurde zum Sanitätsrat ernannt.
In der Ausgabe 10/2018 des Deutschen Ärzteblattes sind die
„Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht,
Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis“ veröffentlicht
worden (http://daebl.de/YC26). Diese -von den gesetzlichen
Anforderungen abgeleiteten- Hinweise und Empfehlungen sollen
mit der Technischen Anlage1 in kompakter und weitgehend allgemein
verständlicher Form überblicksartig um die ggf. zu tätigenden
Sicherheitsmaßnahmen ergänzt und konkretisiert werden.
Die Technische Anlage im Internet:
http://daebl.de/MA27
Aufgrund eines Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Düsseldorf, 26. April 2018) besteht eine Datenschutzbeauftragten-Bestellpflicht nach Artikel 37 Abs. 1 lit. C Datenschutz-Grundverordnung bei Arztpraxen, Apotheken und sonstigen Angehörigen eines Gesundheitsberufs: weitere Informationen
Die Bezirksärztekammer informiert auf der Ausbildungsmesse in der Jugendstil-Festhalle Landau am 21.04.2018 über die Ausbildung zur medizinischen Fachangestellten.
Die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union gilt vom 25. Mai 2018 an. Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben deshalb ihre Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis aktualisiert und ergänzt.
[mehr...]Unter den Webseiten zur Bewertung ärztlicher Leistungen kommt Jameda nach
wie vor die größte Bedeutung zu. Doch Mediziner müssen längst nicht mehr alle
online über sich abgegebenen Urteile hinnehmen.
Die Tarifpartner der niedergelassenen Ärzte (AAA) und der Medizinischen Fachangestellten (Verband medizinischer Fachberufe e.V.) einigten sich in der 3. Tarifrunde auf einen neuen Gehaltstarifvertrag mit einer Laufzeit vom 01.04.2017 bis 31.03.2019 und auf einen neuen Manteltarifvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2020.
[mehr...]Am 24.02.2016 ist im Heilberufsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz in § 37 Abs. 2 eine Änderung in Kraft getreten.
Dies hat zur Folge, dass Ärzte mit Berufserlaubnis bis zur Feststellung des gleichwertigen Kenntnisstandes durch ein Gutachten oder eine Kenntnisprüfung keine Zeiten mehr im Krankenhaus oder in der Praxis, ableisten können, die auf die Weiterbildung angerechnet werden.
[mehr...]
Mit In-Kraft-Treten des geänderten HeilBG sind wir gem. § 3 Abs. 2 Ziffer 8 HeilBG verpflichtet worden, ein Weiterbildungsregister aufzustellen.
Daher möchten wir alle Weiterbildungsassistenten bitten, uns die von Ihnen angestrebte Facharztbezeichnung mitzuteilen.