Aufgaben
Die Bezirksärztekammer Pfalz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und die gesetzlich berufene Vertretung der in der Pfalz in ihrem Beruf tätigen Ärztinnen und Ärzte.
Pflichtmitglied der Bezirksärztekammer ist, wer im Bereich der Kammer den Beruf als Ärztin/Arzt ausübt.
Die Bezirksärztekammer Pfalz umfasst das Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirkes Pfalz und betreut zur Zeit etwa 7.200 Mitglieder.
Zur Durchführung ihrer Aufgaben erhebt die Kammer die erforderlichen finanziellen Mittel von ihren Kammermitgliedern auf der Grundlage einer Beitragsordnung.
Organe der Kammer sind die Vertreterversammlung und der Vorstand.
Die Amtszeit der Organe beträgt 5 Jahre.
Unsere Kammer
überwacht die Berufspflichten der Kammermitglieder nach der Berufsordnung für Ärzte
erteilt die Anerkennung zur Führung von Bezeichnungen, die auf besondere Kenntnisse in einem bestimmten medizinischen Gebiet, Teilgebiet oder Schwerpunkt oder auf andere zusätzlich erworbene Kenntnisse in einem bestimmten Bereich auf der Grundlage der Weiterbildungsordnung hinweisen
fördert die berufliche Fortbildung der Ärzte
übernimmt die Prüfungen für die Berufsausbildung von Medizinischen Fachangestellten nach dem Berufsbildungsgesetz, überwacht die Ausbildung der Auszubildenden und nimmt die Aufgaben der zuständigen Stelle im Sinne des BBiG wahr, sofern nicht die Landesärztekammer zuständig ist
sorgt für ein gedeihliches Verhältnis der Kammermitglieder untereinander
berät die Behörden einschließlich deren gutachterlichen Betreuung