Berufsausbildungsvertrag

Wann kann es losgehen?

Es gelten feste Termine

Der Beginn des Ausbildungsverhältnisses darf nicht vor dem 1. Juli und nicht nach dem 30. September eines Jahres liegen.

Bei Vertragsbeginn ab 1. Oktober bis 31. Januar müssen die Auszubildenden an der Winterprüfung teilnehmen.

Zwischen dem 1. Februar und dem 30. Juni können keine Ausbildungsverhältnisse eingetragen werden!

Der Vertrag gilt nur schriftlich!

Der Berufsausbildungsvertrag zwischen Azubi und Ausbildungspraxis muss schriftlich abgeschlossen und zur Eintragung in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse bei der Bezirksärztekammer Pfalz eingereicht werden.

Berufsausbildungsverträge reichen Sie bitte immer in dreifacher Ausführung zusammen mit allen anderen Unterlagen* bei der Bezirksärztekammer ein. Gern können Sie die Verträge per Hand ausfüllen.

*Zeugnis, Antrag, Ausweiskopie, ggf. JArbSchU, Nachweis zu abweichendem Sorgerecht

Checkliste: Den Ausbildungsvertrag richtig ausfüllen

Checkliste: Den Ausbildungsvertrag richtig ausfüllen

Bitte vermeiden Sie Verzögerungen bei der Eintragung Ihres Berufsausbildungsvertrags in das bei der Kammer geführte Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, in dem Sie unsere Hinweise zum Ausfüllen beachten!

Hinweis für minderjährige Auszubildende

Ausbildungsverträge von minderjährigen Auszubildenden sind zwingend von allen Erziehungsberechtigten (d. h. in der Regel von beiden Elternteilen) zu unterschreiben. Abweichungen sind zu begründen und zu belegen.

Die Angaben auf Seite 1 müssen vollständig sein
  • Name und Anschrift des/der ausbildenden Arztes/Ärztin, auch bei Kliniken, Instituten o.ä.

  • Angabe der BA-Betriebsnummer (nicht Betriebsstättennummer, LANR,...)

  • Name und Vorname der Auszubildenden

  • Anschrift mit Postleitzahl der Auszubildenden

  • Geburtsdatum

  • Name und Anschrift der/des gesetzlichen Vertreter/s (bei minderjährigen Auszubildenden)

  • Beginn der Ausbildungszeit (z. B. 01.08.2015)

  • Ende der Ausbildungszeit: Datum nach 3 Jahren (z. B. 31.07.2018)

  • Ausbildungsvergütung brutto für 1.-3. Ausbildungsjahr

  • Der Urlaubsanspruch beträgt z.Zt. 28 Arbeitstage/Jahr. Die Berechnung erfolgt anteilig nach Beschäftigungsbeginn/ende [Verkürzung...]

  • Wenn die/der Auszubildende noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht hat, gelten die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Die Angaben auf Seite 6 müssen vollständig sein
  • Unterschrift der Ärztin/des Arztes, bei BAG'en: alle Mitglieder!

  • Unterschrift der Auszubildenden

  • Ort und Datum des Vertragsabschlusses

  • Hinweis: bei Jugendlichen müssen beide Sorgeberechtigte den Vertrag unterschreiben. Besteht kein gemeinsames Sorgerecht, so ist die nachzuweisen (Sorgerechtsentscheid, Sterbeurkunde, …)

Diese Anlagen sind zwingend erforderlich
  • Ausbildungsrahmenplan

  • Antrag gem. § 36 BBiG auf Eintragung des Berufsausbildungsvertrages / Eignungsfeststellung der Ausbildungspraxis

  • Schulabschlusszeugnis (bzw. Halbjahreszeugnis) in Kopie

  • Nachweis über die durchgeführte Jugendarbeitsschutzuntersuchung sofern die Auszubildende zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat.

  • Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes (bei Aufenthaltstiteln o. ä. incl. aller Beiblätter!)

aktuelle Ausbildungsvergütung

bis 31.12.2024:

1. Ausbildungsjahr 965,00 Euro

2. Ausbildungsjahr 1.045,00 Euro

3. Ausbildungsjahr 1.130,00 Euro

ab 01.01.2025:

1. Ausbildungsjahr 1.000,00 Euro

2. Ausbildungsjahr 1.100,00 Euro

3. Ausbildungsjahr 1200,00 Euro

ab 01.01.2026:

1. Ausbildungsjahr 1.050,00 Euro

2. Ausbildungsjahr 1.150,00 Euro

3. Ausbildungsjahr 1.250,00 Euro

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