Ausländische Abschlüsse
Ausländische Abschlüsse
Überprüfung der Gleichwertigkeit
Seit dem 1. April 2012 haben Sie einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss.
Wer ist zuständig?
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe ist zuständige Stelle für die Durchführung des Verfahrens zur Feststellung der Gleichwertigkeit mit dem deutschen Berufsabschluss "Medizinische Fachangestellte" für Deutschland (mit Ausnahme von Bayern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt).
Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Ärztekammer Westfalen-Lippe
Überprüfung der Gleichwertigkeit
Seit dem 1. April 2012 haben Sie einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss.
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe ist zuständige Stelle für die Durchführung des Verfahrens zur Feststellung der Gleichwertigkeit mit dem deutschen Berufsabschluss "Medizinische Fachangestellte" für Deutschland (mit Ausnahme von Bayern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt).