Elektronischer Arztausweis
Elektronischer Arztausweis
Der elektronische Arztausweis wird vor allem im Zusammenhang mit der elektronischen Gesundheitskarte benötigt. Das Verfahren zur Beantragung und zum Erhalt eines solchen Ausweises ist komplexer.
Nach § 291a Abs. 5 SGB V ist vom Gesetzgeber gefordert, dass die elektronische Gesundheitskarte nur in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufsausweis oder einem entsprechenden Berufsausweis genutzt werden kann. Der elektronische Arztausweis soll nach Willen des Gesetzgebers ausgestattet sein mit einer qualifizierten Signatur und die Möglichkeit zur sicheren Authentifizierung bieten. Er dient weiter als Sichtausweis mit einem Foto des Arztes.
Weitere Details können Sie auf der Website der Bundesärztekammer finden.
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen muss die Ärztin oder der Arzt grundsätzlich selbst den Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA) auswählen, der das Zertifikat für die digitale Unterschrift (qualifiziertes Signaturzertifikat) für den Arztausweis zur Verfügung stellt und die Zertifikate auch auf Servern jederzeit abrufbar bereithält. Der gewählte ZDA produziert nach Freigabe und Bestätigung durch die Bezirksärztekammer den elektronischen Arztausweis. Bisher steht jedoch nur ein ZDA (DGN/Medisign) zur Verfügung .
Bitte beachten Sie, dass monatliche Kosten entstehen.
Antragsverfahren
Bitte loggen Sie sich über den Mitgliederzugang der Bezirksärztekammer Pfalz ein.
Sollten Sie noch keine persönlichen Zugangsdaten haben, können Sie diese dort direkt unter Eingabe Ihrer bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse anfordern.
Im Hauptmenü gelangen Sie über den Menüpunkt "(elektr.) Arztausweis" auf ein Onlineformular. Dort wird auch das weitere Procedere erläutert.