Weiterbildung im Ausland

Anrechnung von Weiterbildungszeiten aus den EU- und Nicht-EU-Ländern

Ärztliche Tätigkeit im Ausland können gegebenenfalls auf Ihre Weiterbildung angerechnet werden.

Bitte reichen Sie uns hierzu das Antragsformular mit allen auf Seite 2 genannten Unterlagen ein. Sollten bestimmte Nachweise nicht vorgelegt werden können, ist hierzu eine Begründung im Antrag anzugeben.

Weiterbildung innerhalb von EU, EWR und Schweiz

Anerkennung von absolvierten Weiterbildungsabschnitten

Rechtsvorschriften

Anerkennung von Facharztdiplomen

Weiterbildung in Drittstaaten (außerhalb der EU, im EWR oder in der Schweiz)

Anerkennung von absolvierten Weiterbildungsabschnitten

Auslandsanerkennungen

Umschreibung einer Facharzt-Anerkennung aus einem EU-Land

Wenn Sie in einem anderen EU-Land eine Facharztanerkennung erworben haben, können Sie als Mitglied der Bezirksärztekammer prüfen lassen, ob diese in die deutsche Facharztbezeichnung umgeschrieben werden kann. Auf der 2. Seite des Antragsformulars finden Sie eine Aufstellung der erforderlichen Unterlagen, die Sie für die Bearbeitung bei uns einreichen müssen.

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