Bewertungskriterien
gemäß der Fortbildungssatzung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
1 Fortbildungspunkt (FP) entspricht in der Regel 1 Fortbildungseinheit (FE) von 45 Minuten
1 Zusatzpunkt (ZP)
Kategorie A
Vortrag und Diskussion
1 FP pro FE
Lernerfolgskontrolle 1 ZP
Kategorie B
Kongress ohne Einzelnachweis entsprechend der Kategorie A bzw. C
3 FP pro halbem Tag
6 FP pro Tag
Kategorie C
Workshop, AG, Seminar Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers
1 FP pro FE 1 ZP pro halbem Tag bzw. 2 ZP pro Tag
Lernerfolgskontrolle 1 ZP bei den Kategorien A und C
Kategorie D
Kategorie D:
Printmedien, Onlinemedien, audiovisuelle Medien
Fortbildungsbeiträge in Printmedien oder als elektronisch verfügbare Version mit nachgewiesener Qualifizierung durch eine Lernerfolgskontrolle in digitaler bzw. schriftlicher Form
1 FP pro Übungseinheit
(bei bestandener Lernerfolgskontrolle)
Kategorie E
Selbststudium
Fachliteratur und Fachbücher sowie Lehrmittel
automatisch max. 50 FP für 5 Jahre
Kategorie F
Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge
Autoren: 5 FP pro Beitrag
Referenten: 1 FP pro Vortrag zusätzlich zu den FP der Teilnehmer
- max. 50 Punkte in 5 Jahren
Kategorie G
Hospitationen
1 FP pro Stunde
max. 8 FP pro Tag
Kategorie H
Curriculäre Inhalte
Weiterbildungskurse, die nach der Weiterbildungsordnung für eine Weiterbildungsbezeichnung vorgeschrieben sind, Zusatzstudiengänge
1 FP pro FE
Kategorie I
Tutoriell unterstützte Online-Fortbildungsmaßnahme
mit nachgewiesener Qualifizierung durch eine Lernerfolgskontrolle in digitaler bzw. schriftlicher Form
1 FP pro FE
1 ZP pro FE
(bei vollständiger Erfüllung der qualitätssteigernden Kriterien eLearning der Bundesärztekammer)
Kategorie K
Blended-Learning Fortbildungsmaßnahmen
in Form einer inhaltlich und didaktisch miteinander verzahnten Kombination aus tutoriell unterstützten Online Lernmodulen und Präsenzveranstaltungen
1 FP pro FE
1 ZP pro eLearning-FE
(bei vollständiger Erfüllung der qualitätssteigernden Kriterien eLearning der Bundesärztekammer)