Wahl
Wahlbekanntmachung
Bekanntmachungen zur Wahl der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Pfalz und
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz für die Legislaturperiode 2021 - 2026
Bezirksärztekammer Pfalz
Alle Kandidaten eines erfolgreichen Wahlvorschlages, die selbst keinen direkten Sitz bei der Wahl errungen haben, fungieren in der Reihenfolge des Wahlvorschlages als Stellvertreter (§ 22 Abs. 2 Wahlordnung der Bezirksärztekammer Pfalz).
Die Gewählten wurden gemäß § 24 Abs. 1 Wahlordnung der Bezirksärztekammer Pfalz benachrichtigt mit der Aufforderung, sich binnen einer Woche nach Erhalt der Nachricht über die Annahme der Wahl zu äußern.
Gegen die Feststellung des Wahlergebnisses oder gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 27 der Wahlordnung der Bezirksärztekammer Pfalz jeder Wahlberechtigte binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses auf der Homepage (§ 26 der Wahlordnung der Bezirksärztekammer Pfalz)beim Wahlleiter Einspruch einlegen.
Landesärztekammer Rheinland - Pfalz/Bezirk Pfalz
Alle Kandidaten eines erfolgreichen Wahlvorschlages, die selbst keinen direkten Sitz bei der Wahl errungen haben, fungieren in der Reihenfolge des Wahlvorschlages als Stellvertreter (§ 22 Abs. 3 Wahlordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz).
Die Gewählten wurden gemäß § 24 Wahlordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz benachrichtigt mit der Aufforderung, sich binnen einer Woche nach Erhalt der Nachricht über die Annahme der Wahl zu äußern.
Gegen die Feststellung des Wahlergebnisses oder gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 27 Abs. 1 der Wahlordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz jeder Wahlberechtigte binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses auf der Homepage der Bezirksärztekammer Pfalz (§ 26 der Wahlordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz) beim Wahlleiter Einspruch einlegen.
Das Wahlergebnis wird hiermit endgültig bekanntgemacht.
Neustadt, den 05.11.2021
Der Wahlleiter
Christian Wächter
Informationen zur Wahl
Die Mitglieder des Vorstandes werden einzeln in schriftlicher und geheimer Wahl aus der Mitte der Vertreterversammlung gewählt.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Kommt im ersten Wahlgang keine Mehrheit zustande, so entscheidet die Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten, die die höchsten Stimmenzahlen auf sich vereinigt hatten. Bei ergebnisloser Stichwahl entscheidet das Los, das vom jüngsten Mitglied der Vertreterversammlung gezogen wird.
Der Vorstand versieht sein Amt nach Ablauf einer Wahlperiode bis zur Wahl eines neuen Vorstandes.
Ein gewähltes Vorstandsmitglied kann mit den Stimmen von 2/3 der Mitglieder der Vertreterversammlung abgewählt werden.
Wahlbekanntmachung für die Wahl zur Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Pfalz
Bekanntmachung des Wahlleiters
Der Wahlleiter der Bezirksärztekammer Pfalz macht folgendes bekannt:
Gemäß § 15 der Wahlordnung der Bezirksärztekammer Pfalz hat der Wahlausschuss am 22.09.2021 über die Zulassung der Wahlvorschläge beschlossen und diese endgültig festgestellt.
gez. RA Christian Wächter
-Wahlleiter-
Die Wahllisten können Sie hier einsehen.
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Der Wahlleiter der Bezirksärztekammer Pfalz macht bekannt, dass das Wählerverzeichnis der Bezirksärztekammer Pfalz am 10.09.2021 geschlossen und ausgefertigt wurde.
Die Zahl der eingetragenen Wahlberechtigten beträgt 7342.
Gemäß § 3 der Wahlordnung der Bezirksärztekammer Pfalz sind 50 Vertreter für die Vertreterversammlung zu wählen.
gez. RA Christian Wächter
-Wahlleiter-
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Gemäß § 7 der Wahlordnung der Bezirksärztekammer Pfalz wird folgendes bekanntgemacht:
1. Die Wahl zur Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Pfalz erfolgt am Mittwoch, 27.10.2021.
2. Das Wählerverzeichnis kann von Sonntag, 29.08.2021 bis Sonntag, 05.09.2021 bei der Bezirksärztekammer Pfalz, Maximilianstraße 22, 67433 Neustadt zu deren Geschäftszeiten (Mo-Do 08:30 Uhr – 16:00 Uhr und Fr 08:30 Uhr – 12:00 Uhr) eingesehen werden. Beanstandungen der Richtigkeit oder Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses sind schriftlich innerhalb der Auslegungsfrist beim Wahlleiter zu erheben.
3. Die Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Pfalz besteht aus 50 Vertretern.
4. Es wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert:
Die Wahlvorschläge sind schriftlich bis Dienstag, 14.9.2021, 18.00 Uhr, bei der Geschäftsstelle der Bezirksärztekammer Pfalz, Maximilianstraße 22, 67433 Neustadt, einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Wahlvorschläge sowie Ergänzungen oder Streichungen in den bereits vor diesem Termin eingereichten Wahlvorschlägen können nicht mehr für die Wahl berücksichtigt werden.
Bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen sollen Frauen und Männer in gleicher Zahl berücksichtigt werden.
Die Vorgeschlagenen sind unter Angabe der Reihenfolge, der Vor- und Familiennamen, der Dienst- oder Privatanschrift, unter Angabe ihrer Tätigkeit sowie, soweit vorhanden, deren E-Mail-Adresse zu bezeichnen.
Den Wahlvorschlägen müssen schriftliche Erklärungen der Vorgeschlagenen darüber beigefügt sein, dass sie mit der Aufnahme in den Wahlvorschlag einverstanden sind. Die Einverständniserklärung kann nur für einen Wahlvorschlag abgegeben werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von zehn Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterschrieben sein. Die Unterzeichnung des Wahlvorschlages durch einen auf ihm Vorgeschlagenen ist unzulässig. Die Unterstützung kann jeweils nur für einen Wahlvorschlag abgegeben werden.
Der Name des an erster Stelle genannten Vorgeschlagenen ist das Kennwort des Wahlvorschlages. Dieses Kennwort kann durch bis zu vier Kennworte ergänzt bzw. ersetzt werden.
Als Stichtag zur Abgabe von Wahlvorschlägen wurde Mittwoch, der 02.06.2021, 00:00 Uhr, festgelegt. Die Wahlvorschläge werden nach Reihenfolge ihres Eingangs gelistet.
Gehen Wahlvorschläge zeitgleich oder vor Bekanntmachung des Wahltages ein, wird die Reihenfolge durch den Wahlausschuss per Los festgelegt.
Die Verbindung von Wahlvorschlägen (Listenverbindung) ist unzulässig.
Neustadt, den 30.4.2021
Rechtsanwalt Christian Wächter
-Wahlleiter-