Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Pfalz

1. Konstituierung

1. Konstituierung

Mit ihrer ersten Sitzung in der 15. Amtsperiode 2021/2026 am 17.11.2021 konstituierte sich die am 27.10.2021 gewählte Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Pfalz. Mit diesem ersten Zusammentritt endet gleichzeitig die fünfjährige Amtszeit der zuvor gewählten Vertreterversammlung.

2. Zusammensetzung und Wahl

2. Zusammensetzung und Wahl

Die Vertreterversammlung als Organ der Kammer mit legislativer Funktion setzt sich zusammen aus den durch die Mitglieder der Bezirksärztekammer Pfalz gewählten Vertretern/Vertreterinnen. Für diese Vertreter/Vertreterinnen sind zur Vertretung im Verhinderungsfall entsprechend Stellvertreter/Stellvertreterinnen gewählt.

Aufgrund der Wahlen am 27.10.2021 gehören der sich am 17.11.2021 konstituierenden Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Pfalz 50 Vertreter/Vertreterinnen an.

3. Zuständigkeit

3. Zuständigkeit

Die Vertreterversammlung ist für alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zuständig. Sie beschließt insbesondere über

_die Satzungen sowie die Geschäftsordnung der Organe,

_die Wahl der Mitglieder des Vorstandes,

_den Haushaltsplan,

_die Zustimmung zur Leistung über- und außerplanmäßiger Ausgaben,

_die Jahresrechnung und die Entlastung des Vorstandes,

_die Verwendung des Vermögens der Bezirksärztekammer Pfalz im Falle ihrer Auflösung,

_die Einsetzung von Ausschüssen und die Wahl der Ausschussmitglieder,

_die Entschädigung der für die Bezirksärztekammer Pfalz ehrenamtlich tätigen Mitglieder (§ 15 der Hauptsatzung),

_Vorschläge für die ehrenamtlichen Beisitzer/Beisitzerinnen der Berufsgerichte.

4. Einberufung

4. Einberufung

Die Vertreterversammlung ist mindestens einmal im Jahr, darüber hinaus dann einzuberufen, wenn die Mehrheit der Mitglieder des Vorstandes oder mindestens 1/3 der Vertreter/Vertreterinnen dies unter Angabe der Gründe verlangen. Die Einladung der Vertreter/Vertreterinnen erfolgt schriftlich mit einer Frist von mindestens zwei Wochen unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Zur Fristwahrung genügt die Aufgabe der Einladung zur Post. In dringenden Fällen kann die Einberufung in kürzerer Frist, jedoch nicht unter 48 Stunden, fernmündlich oder telegrafisch erfolgen. Die Einladung bedarf in diesem Falle der nachträglichen Genehmigung durch die Vertreterversammlung.

Ist ein Vertreter/eine Vertreterin verhindert, an der Vertreterversammlung teilzunehmen, so ist unverzüglich die Verwaltung der Bezirksärztekammer zu unterrichten, damit ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin noch so rechtzeitig wie möglich eingeladen werden kann.

Zu den Sitzungen der Vertreterversammlung wird das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz als zuständige Aufsichtsbehörde eingeladen.

5. Beschlussfähigkeit

5. Beschlussfähigkeit

Die Vertreterversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vertreter/ Vertreterinnen (Stellvertreter/Stellvertreterinnen) anwesend sind.

Die Stellvertreter/Stellvertreterinnen haben für die Zeit, in der sie vertreten, die Rechte und Pflichten von Mitgliedern der Vertreterversammlung.

6. Beschlussfassungen

6. Beschlussfassungen

Satzungen und deren Änderungen bedürfen der Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Vertreter bzw. stimmberechtigten Stellvertreter, mindestens der Mehrheit der Mitglieder der Vertreterversammlung. Alle übrigen Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Vertreter bzw. stimmberechtigten Stellvertreter, bei Abstimmung im schriftlichen Verfahren (§ 10) der gewählten Vertreter soweit nicht nach § 5 Abs. 6 und 7 etwas anderes bestimmt ist. Dabei zählen Stimmenthaltungen nicht mit.

7. Öffentlichkeit der Sitzungen

7. Öffentlichkeit der Sitzungen

Die Sitzungen der Vertreterversammlung sind für alle Kammermitglieder und freiwilligen Mitglieder öffentlich. Die Vertreterversammlung kann weiteren Personen die Anwesenheit gestatten. Gegenstände, die sich für eine öffentliche Beratung nicht eignen, können aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses der anwesenden Vertreter/Vertreterinnen (Stellvertreter/Stellvertreterinnen) in geheimer Sitzung verhandelt werden.

Mitglieder der Vertreterversammlung

15. Amtsperiode 2021/2026

  • Dr. med. Markus Schöne, Speyer

  • Frau Manuela Heinemann, Grünstadt

  • Dr. med. Lothar Maurer, Frankenthal

  • Dr. med. Sven C. Girgensohn, Neustadt

  • Dr. med. Stefan Lieberich, Battenberg

  • Herr Karl Jason Barwich, Frankenthal

  • Dr. med. Hermann Schmidt, Neustadt

  • Dr. (H) Tomas Arato, Worms

  • Dr. med. Claus Beermann, Ludwigshafen

  • Dr. med. Charis Eibl, Ludwigshafen

  • Dr. med. Hans-Otto Koderisch, Germersheim

  • Dr. med. Peter-Christopher Thoele, Ludwigshafen

  • Dr. med. univ. Gerhard Blinn, Herxheim

  • Frau Petra Haberer, Klingenmünster

  • Dr. med. Jana Kötteritzsch

  • Dr. med. Wolfgang Eymann, Kaiserslautern

  • Priv.-doz. Dr. med Kerstin Röhm, Ludwigshafen

  • Dr. med. Georg Schuler, Kandel

  • Dr. med. Bernd Mann, Kusel

  • Herr Jochen Schnell, Albersweiler

  • Dr. med. Bernd Hunsicker, Pirmasens

  • Dr. med. Patrick Kern, Ludwigshafen

  • Dr. med. Nicole Hüsker, Ludwigshafen

  • Dr.med. Boris Baßler, Ludwigshafen

  • Medizinalrat Dr. med. (M.A.) Matthias Münch, Frankenthal

  • Dr. med. Andreas Lehmann, Ludwigshafen

  • Prof. Dr. med. Stefan Hofer, Kaiserslautern

  • Prof. Dr. med. Gerald Haupt, Speyer

  • Herr Patrick Rhodius, Ludwigshafen

  • Dr. med. Yann Asbeck, Frankental

  • Dr. med. Marcus Michel, Landau

  • Dr. med. Jörg Fischböck, Haßloch

  • Dr. med. Thomas Segiet, Speyer

  • Dr. med. Janvier Kaba Finjab, Neustadt

  • Dr. med. Christel Werner, Mutterstadt

  • Dr. med. Simone Schnütgen, Frankenthal

  • Dr. med. Torsten Buchheit, Münchweiler

  • Herr Werner Leibig, Mutterstadt

  • Frau Ute Geißert Kern, Neupotz

  • Dr. med. Roger Joachim Hladik, Ludwigshafen

  • Dr. med. Elmar Birk, Rülzheim

  • Dr. med. Peter Nienhaus genannt Wiedenbrück, Minfeld

  • Dr. med. Andreas Serjak, Kusel

  • Dr. med. Hans Georg Hoppenrath, Kröppen

  • Dr. med. Stephan Heyd, Rheinzabern

  • Dr. med. Jakob Emrich, Ludwigshafen

  • Dr. med. Martin Dilger, Pirmasens

  • Herr Holger Werner, Germersheim

  • Dr. med. Kerstin Sögding-Beck, Bellheim

  • Dr. med. Eugen Demmer, Haßloch

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