Kammerbeitrag
Sehr geehrtes Mitglied,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Beitragsveranlagung erfolgt auf der Basis des von Ihnen gemeldeten Einkommens aus dem vorletzten Jahr vor dem Beitragsjahr (Bezugsjahr). Bitte weisen Sie deshalb Ihr Einkommen beziehungsweise Ihre Einkünfte aus dem Jahr 2023 ausschließlich durch Vorlage einer der auf dem Formblatt bezeichneten Belege bis zum 31.03.2025 nach:
Bitte reichen Sie Ihre Belege nur ein, wenn diese vollständig sind (Formblatt und Einkünftenachweis). Bitte beachten Sie, dass wir E-Mail-Anhänge aufgrund der besseren Lesbarkeit und Datensicherheit leider nur im PDF-Format (keine Fotobilder oder JPEG) akzeptieren können. Senden Sie Ihre Unterlagen in einer Gesamtdatei (im PDF-Format, in einer Datei und ohne ausführbare Links).
Einkünftenachweise aus dem Vorjahr liegen uns leider nicht mehr vor, da diese nach Beendigung der Veranlagung zum Kammerbeitrag 2024 datenschutzkonform vernichtet wurden. Bitte reichen Sie die Unterlagen gegebenenfalls nochmals ein.
Weitere Informationen und eine Bescheinigung für den Steuerberater finden Sie unter www.aek-pfalz.de.
Kammerbeitrag
I. Beitragspflicht
Die Mitglieder der Bezirksärztekammer Pfalz sind zur Zahlung von Fürsorgebeiträgen verpflichtet.
Der Fürsorgebeitrag ist ein Jahresbetrag.
Die Veranlagung zum Fürsorgebeitrag erfolgt gleichzeitig mit der zum Verwaltungsbeitrag (Kammerbeitrag).
II. Beitrag
Der Fürsorgebeitrag beträgt für jedes nach der Beitragssatzung der Bezirksärztekammer Pfalz beitragspflichtige Mitglied für das Jahr 2024 0,00 Euro.
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Sachbearbeiterin
Mona Rottmann
Tel: 06321 - 92 84 - 32
Fax: 06321 - 92 84 - 66
E-Mail