Hospitation
Hospitieren und dazulernen
Alle Ausbildungsziele erreichen
Es kommt vor, dass eine ausbildende Praxis ihrem Azubi nicht alle Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln kann.
Dies kann z. B. für Auszubildende in Augenarzt-, Labor-, HNO-, Röntgenpraxen usw. zutreffen.
Neue Fähigkeiten erwerben
Damit Sie Ihr Ausbildungsziel trotzdem erreichen, muss der ausbildende Arzt/die ausbildende Ärztin sicherstellen, dass Sie diese Fertigkeiten und Kenntnisse außerbetrieblich - z.B. bei einem Praktikum in einer befreundeten Praxis - erwerben können.
In unserem Downloadbereich finden Sie Adressen und Ansprechpartner der Arztpraxen, die bereits ihren Auszubildenden ein Praktikum ermöglichen.
Was ist bei Hospitationen zu beachten?
Rechtliche Grundlage
Unser Praktikumsvertrag hilft Ihnen dabei, die rechtlichen Beziehungen zwischen der hospitierenden Auszubildenden und der Praktikumspraxis zu regeln, ohne dass hierbei das originäre Ausbildungsverhältnis berührt wird.
Im Anschluss an die Praktikumszeit sollten die Auszubildenden eine Bescheinigung erhalten, die dem Berichtsheft beigefügt wird und bei der Abschlussprüfung dem Prüfungsausschuss umfassend erworbene Kenntnisse signalisiert.
Unfallversicherung
Die Auszubildenden sind sowohl während dieser Tätigkeit / Hospitation als auch auf Wegen für die Fremdpraxis über den zuständigen Unfallversicherungsträger der Stammpraxis gesetzlich geschützt und versichert, solange das Arbeitsentgelt auch während der Hospitation weiterhin von der Stammpraxis gezahlt wird.
Anmeldung
Wenn Sie Ihren Auszubildenden die Möglichkeit einer Hospitation anbieten möchten, senden Sie unser Anmeldeformular zur Hospitation ausgefüllt an uns zurück und lassen sich auf die Adressliste der interessierten Arztpraxen setzen.