Dauer der Ausbildung
So lange dauert's
Reguläre Ausbildungszeit
Die reguläre Ausbildungszeit beträgt drei Jahre bei einer wöchentlichen Vollzeittätigkeit von 38,5 Stunden (inkl. Schulbesuch).
Es geht auch Turbo
In bestimmten Fällen ist eine Verkürzung möglich, z.B. bei besonderen Vorkenntnissen oder überdurchschnittlichen Leistungen.
Verkürzung von sechs Monaten
bei einer vorherigen fachverwandten Ausbildung (3jährig) von mindestens einem Jahr
Verkürzung von einem Jahr (vor Ausbildungsbeginn zu beantragen)
mit abgeschlossener vorheriger Ausbildung (3jährig) in einem fachverwandten Beruf
bei Fachhochschulreife oder allgemeiner Hochschulreife
bei einer von der Agentur für Arbeit anerkannten Umschulungsmaßnahme
Verkürzung von sechs Monaten aufgrund eines gewährten Leistungsbonus
bei einem Gesamtnotendurchschnitt des berufsbezogenen Unterrichts (Lernfelder 1 - 8) von mindestens 2,0 im Zeugnis des 2. Ausbildungsjahres sowie bei einer mängelfreien Zwischenprüfung und bei einer entsprechenden Beurteilung durch den ausbildenden Arzt
Termine für den Antrag auf Verkürzung
für die Sommerprüfung:
spätestens am 31. Dezember des Vorjahres
für die Winterprüfung:
spätestens am 31. Juli des laufenden Jahres
Bitte unbedingt beachten!
Anträge, die nach den oben genannten Fristen eingehen, können aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden!!!
Die Antragstellung muss gemeinsam durch Ausbilder/in und Auszubildende/n erfolgen.
Dem Antrag muss eine beglaubigte Kopie des Schulzeugnisses (Ende 2. Ausbildungsjahr) beigefügt werden, aus dem die Noten der Lernfelder 1-8 hervorgehen.