Berufswunsch MFA?
Hier sind Sie richtig
Das brauchen Sie für die Ausbildung
Bereitschaft zu gründlichem Lernen
bevorzugt ein qualifizierter Sekundarabschluss 1 (Realschulabschluss)
alternativ ein sehr gutes Zeugnis einer erlangten Berufsreife (Hauptschulabschluss)
Das brauchen Sie im späteren Beruf
Freude am Umgang mit Menschen
Fähigkeit und Bereitschaft zu verantwortungsvollem Arbeiten
Flexibilität, Geschicklichkeit und Einsatzbereitschaft
Kontaktfähigkeit
Freude und Interesse am Arbeiten im Team
Berufswunsche MFA?
Die wichtigsten Fakten zu einer Ausbildung zum MFA haben wir hier für Sie zusammengestellt. Ausführliche Informationen finden Sie unter den einzelnen Menüpunkten. Gern beraten wir Sie auch persönlich.
Dauer der Ausbildung
Die reguläre Ausbildungszeit beträgt drei Jahre bei einer wöchentlichen Vollzeittätigkeit von 38,5 Stunden (inkl. Schulbesuch).
Berufsausbildungsvertrag
Spätestens vor Beginn der Ausbildung muss der Berufsausbildungsvertrag schriftlich abgeschlossen und zur Eintragung in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse bei der Bezirksärztekammer Pfalz eingereicht werden.
Ausbildungsvergütung (ab 01.01.2025) Ausbildungsvergütung (ab 01.01.2025)
1. Ausbildungsjahr: 1.000,-€ 1. Ausbildungsjahr: 1.050,-€
2. Ausbildungsjahr: 1.100,- € 2. Ausbildungsjahr: 1.150,- €
3. Ausbildungsjahr: 1.200,- € 3. Ausbildungsjahr: 1.250,- €
Probezeit
Die Probezeit darf höchstens 4 Monate betragen. Es ist nicht möglich, die Probezeit für Auszubildende zu verlängern.
Ausbildungsnachweis / Berichtsheft
Während der gesamten Ausbildungszeit muss von den Auszubildenden regelmäßig ein Ausbildungsnachweis in Form eines Berichtsheftes geführt werden. Das ordnungsgemäß geführte Berichtsheft ist eine der Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung erfolgt nach 18 Monaten.
Abschlussprüfung
Die dreijährige Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss der Ärztekammer ab.
Kündigung bzw. Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.