Berufswunsch MFA?

Hier sind Sie richtig

Das brauchen Sie für die Ausbildung
  • Bereitschaft zu gründlichem Lernen

  • bevorzugt ein qualifizierter Sekundarabschluss 1 (Realschulabschluss)

  • alternativ ein sehr gutes Zeugnis einer erlangten Berufsreife (Hauptschulabschluss)

Das brauchen Sie im späteren Beruf
  • Freude am Umgang mit Menschen

  • Fähigkeit und Bereitschaft zu verantwortungsvollem Arbeiten

  • Flexibilität, Geschicklichkeit und Einsatzbereitschaft

  • Kontaktfähigkeit

  • Freude und Interesse am Arbeiten im Team

Steckbrief Berufswunsch MFA

Berufswunsche MFA?

Die wichtigsten Fakten zu einer Ausbildung zum MFA haben wir hier für Sie zusammengestellt. Ausführliche Informationen finden Sie unter den einzelnen Menüpunkten. Gern beraten wir Sie auch persönlich.

Dauer der Ausbildung

Die reguläre Ausbildungszeit beträgt drei Jahre bei einer wöchentlichen Vollzeittätigkeit von 38,5 Stunden (inkl. Schulbesuch).

Berufsausbildungsvertrag

Spätestens vor Beginn der Ausbildung muss der Berufsausbildungsvertrag schriftlich abgeschlossen und zur Eintragung in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse bei der Bezirksärztekammer Pfalz eingereicht werden.

Ausbildungsvergütung (ab 01.01.2025) Ausbildungsvergütung (ab 01.01.2025)

1. Ausbildungsjahr: 1.000,-€ 1. Ausbildungsjahr: 1.050,-€

2. Ausbildungsjahr: 1.100,- € 2. Ausbildungsjahr: 1.150,- €

3. Ausbildungsjahr: 1.200,- € 3. Ausbildungsjahr: 1.250,- €

Probezeit

Die Probezeit darf höchstens 4 Monate betragen. Es ist nicht möglich, die Probezeit für Auszubildende zu verlängern.

Ausbildungsnachweis / Berichtsheft

Während der gesamten Ausbildungszeit muss von den Auszubildenden regelmäßig ein Ausbildungsnachweis in Form eines Berichtsheftes geführt werden. Das ordnungsgemäß geführte Berichtsheft ist eine der Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung erfolgt nach 18 Monaten.

Abschlussprüfung

Die dreijährige Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss der Ärztekammer ab.

Kündigung bzw. Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

©2024 Bezirksärztekammer Pfalz

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