Begabtenförderung
Für junge Fachkräfte
Karriere mit Lehre
Das Programm fördert begabte junge Fachkräfte, die sich in ihrem Beruf durch Weiterbildung qualifizieren wollen. Es ist eine wirksame Unterstützung derjenigen, die sich im Wettbewerb der Bildungswege für die "Karriere mit Lehre" entscheiden.
Gute Aussichten!
Gut ein Drittel der Geförderten erzielte bereits nach zwei bis drei Jahren durch die Weiterbildung Status- oder Einkommensverbesserungen.
Wie funktioniert das Programm Begabtenförderung berufliche Bildung
Wer wird gefördert?
Medizinische Fachangestellte mit abgeschlossener Berufsausbildung, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Ihre Abschlussprüfung mit der Durchschnittsnote 1,9 oder besser absolviert haben
Was wird gefördert?
Durch Zuschüsse zu den Kosten werden anspruchsvolle, berufsbegleitende fachbezogene oder berufsübergreifende Weiterbildungen gefördert.
Förderfähig sind z. B.
► die Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen,
► die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsförderung,
► die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen.
Was wird bezahlt?
Über drei Jahre hinweg können Zuschüsse von jährlich bis zu 2.700 € für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden. Es ist ein Eigenanteil an den Kosten von 10 % zu tragen.
Maßnahme-, Fahrt- und Aufenthaltskosten
Maßnahmekosten sind in Höhe der tatsächlich entstehenden Kosten förderfähig. Als Maßnahmekosten können neben Teilnahmegebühren auch Fahrt- und/oder Aufenthaltskosten, sowie sonstige maßnahmebedingte Aufwendungen anerkannt werden. Diese Kosten sind im Antrag mit Belegen nachzuweisen.
Wo finde ich Weiterbildungsmaßnahmen?
Es gibt eine Vielzahl von Angeboten von verschiedenen Veranstaltern. Sie wählen selbst die Maßnahme aus, über die Förderfähigkeit entscheidet die zuständige Stelle.
Wo kann ich das beantragen?
Die Bezirksärztekammer Rheinhessen, 117er Ehrenhof 3a, 55118 Mainz, übernimmt für alle Bezirksärztekammern in Rheinland-Pfalz
► die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten,
► die Beratung und Förderung im Einzelfall,
► die Entscheidung über die Förderfähigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen (nach Maßgabe der Förderrichtlinien),
► die Berechnung der förderfähigen Maßnahmekosten
►die Auszahlung des Förderbetrages.