Ausbildungsnachweis
Berichtsheft ordungsgemäß führen!
Wichtig für die Abschlussprüfung!
Während Ihrer gesamten Ausbildungszeit führen Sie ein Berichtsheft. Es ist eine der Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung.
Alle Berichte müssen eigenhändig geschrieben sein und sollen stichpunktartig Ihre Tätigkeiten in der Praxis wiedergeben.
Themenbereiche sind vorgegeben
Die Themenbereiche sind entsprechend des Ausbildungsrahmenplanes vorgegeben.
Sofern bestimmte Gebiete innerhalb der Praxis nicht praktisch vermittelt werden können, sind diese zumindest theoretisch zu vermitteln. Über die theoretische Unterweisung ist zu berichten.
Hinweis für Ausbilder*innen
Als Ausbilder*innen sind Sie verpflichtet, das Berichtsheft in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren und dies durch Ihre Unterschrift, jeweils mit dem entsprechenden Datum versehen, zu bestätigen. Ein Zyklus alle vier Wochen wird empfohlen.
Das Berichtsheft erhalten Ausbilder*innen zusammen mit den eingetragenen Ausbildungsverträgen von der Bezirksärztekammer Pfalz zugeschickt.
Unbedingt beachten:
Das Berichtsheft muss mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung bei der Bezirksärztekammer Pfalz abgegeben werden. Die frühzeitige Abgabe mit der Anmeldung zur Prüfung rechtfertigt jedoch nicht, dass einzelne Themenbereiche nicht behandelt werden.