Der Landesdatenschutzbeauftragte Rheinland-Pfalz stellt zur WhatsApp Nutzung fest, dass WhatsApp als Messenger-Dienst nicht a priori datenschutzwidrig sei. Aktuelle Probleme resultierten weniger aus der Gestaltung des Dienstes, sondern aus dessen Einsatzbedingungen in der Praxis. Unabhängig von weiter bestehenden Bedenken hinsichtlich des Privacy Shields sei ein datenschutzkonformer WhatsApp-Einsatz unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Folgende Voraussetzungen legt der Landesdatenschutzbeauftragte Rheinland-Pfalz für die Nutzung von WhatsApp fest:
den Einsatz aktueller Software-Versionen, um eine Verschlüsselung der Kommunikationsinhalte zu gewährleisten
den Einsatz dienstlicher/geschäftlicher Mobiltelefone; eine Nutzung privater Endgeräte kommt nur ausnahmsweise und verbunden mit tragfähigen Container-Lösungen in Betracht
die Nutzung eines „one-record-Adressbuchs“ mit ausschließlich der Telefonnummer des Diensteanbieters, eines Telefonbuchs mit ausschließlich WhatsApp-Kontakten oder eine Sperre des Adressbuchzugriffs durch WhatsApp
die Deaktivierung von Cloud-Backups
die Sicherstellung, dass Chat-Anhänge nicht in der Mediathek des Mobiltelefons gespeichert werden bzw. Dritt-Applikationen keine Zugriff darauf haben
eine ausreichende Absicherung der Endgeräte (Zugriffssperre, Verschlüsselung)
Alle Informationen des Landesdatenschutzbeauftragten Rheinland-Pfalz zum Thema WhatsApp finden Sie hier: