Info der KV-RLP zur Verlängerung der Fortbildungsverpflichtung nach § 95 d SGB V…
Der Vorstand möchte dennoch die Mitglieder in der aktuellen Situation weiter entlasten und Freiräume für das Impfgeschehen schaffen.
Daher gilt:
Verlängerung der Nachweisfrist für alle rund 8.000 Mitglieder bis zur Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
Ebenso Verlängerung des Nachholzeitraums bis zur Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite sowie Aussetzung der Honorarkürzungen für diesen Zeitraum aufgrund nicht erfüllter Fortbildungsverpflichtung.
Da der Deutsche Bundestag die Feststellung der Dauer einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite immer für drei Monate trifft (aktuell bis Ende Juni 2021), wird auch die Verlängerung der Zeiträume in Drei-Monats-Schritten auf den jeweiligen Nachweiszeitraum erfolgen und die Honorarkürzungen entsprechend ausgesetzt.
Die Nachweiszeiträume können wie gewohnt von den Mitgliedern in unserem Mitgliederbereich auf der Website eingesehen werden.
Eine Information der Mitglieder über unseren Newsletter ist erfolgt. Auf der Website sind die Informationen ebenfalls eingestellt: Qualitätssicherung | Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) (kv-rlp.de)