EHBA (elektronischer Heilberufsausweis)
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Um Anwendungen wie den Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte, den elektronischen Arztbrief, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das elektronische Rezept nutzen zu können, brauchen Ärzte einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)
Antragsverfahren
Bitte loggen Sie sich über den Mitgliederzugang der Bezirksärztekammer Pfalz ein. --> Anmeldung für Mitglieder
Sollten Sie noch keine persönlichen Zugangsdaten haben, können Sie diese dort direkt unter Eingabe Ihrer bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse anfordern.
Im Hauptmenü gelangen Sie über den Menüpunkt "(elektr.) Arztausweis" auf ein Onlineformular. Dort wird auch das weitere Procedere erläutert.
Informationen zum eArztausweis
Hier klicken für das --> Erklärungsvideo zur Beantragung des EHBA*
*Quelle Youtube Gematik
Sie können den neuen eHBA über unsere Homepage www.aek-pfalz.de über den Mitgliederzugang / LOGIN-Bereich https://www.arztlogin.de/pfalz/m_anmeldung.php beantragen.
Weitere Informationen zum eHBA finden Sie im Mitgliederbereich unter dem Button „Infos eHBA“. Die Beantragung nehmen Sie bitte über den Button „Antrag eHBA“ vor.
Ihr für den LOGIN-Bereich benötigtes persönliches Passwort können Sie unter „Anmeldung Mitglieder“ über die Funktion „Sie wissen Ihre persönlichen Zugangsdaten nicht“ unter Eingabe Ihrer Mitgliedsnummer sowie der bei uns hinterlegten dienstlichen bzw. privaten
E-Mail-Adresse anfordern.
Um Anwendungen wie den Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte, den elektronischen Arztbrief, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das elektronische Rezept nutzen zu können, brauchen Ärzte einen eHBA. Mit der Karte weisen Sie rechtssicher Ihre Identität nach.
Wie sein klassischer Vorgänger – der Arztausweis aus Papier – dient er zusammen mit dem amtlichen Lichtbildausweis als Sichtausweis, bspw. um in einer Apotheke verschreibungspflichtige Medikamente zu erwerben.
Der Inhaber kann mit dem eArztausweis eine elektronische Unterschrift (Qualifizierte elektronische Signatur – QES) erstellen. Diese elektronische Signatur ist der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Mit ihr können Arztbriefe, Abrechnungsunterlagen für die Kassenärztliche Vereinigung, Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, elektronische Rezepte oder elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen rechtssicher und medienbruchfrei elektronisch unterschrieben werden. Die elektronische Signatur wird mittels der Eingabe einer selbst vergebenen, mindestens 6-stelligen PIN ausgelöst. Mittels der sog. Stapelsignatur können mit einer PIN-Eingabe auch mehrere Signaturen ausgelöst werden. Bei der sogenannten Komfortsignatur muss nur einmal die PIN-Eingabe erfolgen und anschließend können durch ein sogenanntes auslösendes Merkmal (z. B. Doppel-Klick am Praxisverwaltungssystem) weitere Signaturen ausgelöst werden
Mit dem eArztausweis ist es möglich, sich in der elektronischen Welt mit seiner virtuellen Identität und in der Eigenschaft „Arzt“ sicher auszuweisen, z. B. an Portalen von Kammern oder Arztnetzen oder in der Telematikinfrastruktur. Unsichere Anmeldeverfahren können ersetzt und auf ein höheres Sicherheitsniveau angehoben werden. Diese Funktionalität ist der Kern für den späteren Zugriff auf die elektronischen Patientenakten von Versicherten.
Der eArztausweis ist in der Lage, medizinische Daten sicher zu ver- und entschlüsseln. Damit steigt das Datenschutz- und Sicherheitsniveau bei der Übertragung personenbezogener medizinischer Daten oder bei vertraulichen Informationen deutlich.
Mit dem eArztausweis kann auf medizinische Daten zugegriffen werden, die auf der eGK des Patienten abgespeichert sind wie bspw. „Notfalldaten“ und „elektronischer Medikationsplan“.
Ihre Ansprechpartnerin
Sachbearbeitung
Manuela Herder
Tel: 06321 - 92 84 - 16
Fax: 06321 - 9284 - 66
E-Mail